„Hahnentanz“ des Schwäbischen Albvereins soll immaterielles Kulturerbe werden

Einstimmig beschloss der Gemeinderat in der Sitzung vom 29.11.2021 die Bewerbung der Ortsgruppe des Schwäbischen Albvereins um die Aufnahme des im Jahr 1980 wiederbelebten „Hahnentanzes“ in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes durch die Übernahme einer Schirmherrschaft zu unterstützen.

Die Schirmherrschaft und die sich daraus ergebende Verpflichtung der Stadt Süßen, den Hahnentanz zu veranstalten, sollte der Albverein irgendwann einmal dazu nicht mehr in der Lage sein, ist Voraussetzung für die Anerkennung als immaterielles Kulturerbe.

Wir sind überzeugt, dass die Bewerbung erfolgreich sein wird und der Hahnentanz formal Kulturerbe werden wird. Gleichzeitig sind wir ebenfalls der Überzeugung, dass die Stadt nicht so schnell als Veranstalter des Hahnentanzes tätig sein wird, weil die Mitglieder der Ortsgruppe des Schwäbischen Albvereins so engagiert sind, dass der Fortbestand des Hahnentanzes jetzt und auch in Zukunft gesichert ist.