IKG Auen Gemeinderat einigt sich einstimmig auf gemeinsames Vorgehen

Eine wegweisende Entscheidung bezüglich des IKG Auen hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 18.07.2022 getroffen.

Durch ein sogenanntes Scoping-Verfahren soll untersucht werden, ob und wie das IKG Auen wirtschaftlich zu betreiben ist. Ebenso sollen alle anderen Aspekte wie Umwelt, Flora und Fauna betrachtet werden, damit endlich belastbare Fakten auf dem Tisch liegen, um weitere Entscheidungen treffen zu können. Gleichzeitig besagt die Entscheidung des Süßener Gemeinderates, dass das IKG Auen nur dann weiterentwickelt werden kann, wenn Gingen auf die Entwicklung des Gebietes „Steingrube“, das unmittelbar an die Süßener Wohnbebauung angrenzt, verzichtet.

Dem Beschluss vorangegangen waren ein Antrag einiger Gemeinderäte, einen Bürgerentscheid herbeizuführen, mehrere Sondierungsgespräche zwischen Bürgermeister Marc Kersting und den Fraktionen, dem dafür unser Dank gilt, sowie mehrere Gespräche zwischen den einzelnen Fraktionen. Letzten Endes wurde der Antrag auf einen Bürgerentscheid zurückgezogen und dafür auf den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan vorerst verzichtet, wodurch der eingangs erwähnte Kompromiss zustande kommen konnte.

Aus unserer Sicht ist das ein sehr guter Beschluss, denn unser Vorschlag war immer, das Gebiet zu überplanen, damit belastbare Zahlen und Fakten vorliegen. Da diese Zahlen und Fakten nun durch das Scoping-Verfahren ermittelt werden können, war es für uns auch kein Problem, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan vorerst nicht zu fassen.

Der Ende 2020 mehrheitlich gefasste Beschluss, das IKG Auen vorerst nicht weiterzuverfolgen, ist mit dem neuen Beschluss aufgehoben, und die Zukunft des IKG Auen ist wieder offen.

Mit dieser Entscheidung sollte auch die Gemeinde Gingen zufrieden sein, profitiert sie doch ebenfalls von den Ergebnissen des Scoping-Verfahrens.

Mit dem neuen Beschluss hat der Gemeinderat der Stadt Süßen wieder einmal seine Fähigkeit bewiesen, dass er trotz allen Streits in der Sache am Ende einen guten Kompromiss finden kann, mit dem alle leben können. Und er schafft das, obwohl die Verhältnisse es zugelassen hätten, dass die Befürworter die durch Krankheit geschwächten Gegner des IKG Auen mit den ursprünglichen Beschlussanträgen hätten überstimmen können.