Neukalkulation der Frisch- und Abwassergebühren

Kommunen sind dazu verpflichtet, regelmäßig die Gebühren für die Frischwasserversorgung sowie das Schmutzwasser bzw. Niederschlagswasser anzupassen. In der letzten Sitzung des Gemeinderates am 18. November 2024 war es wieder so weit und die Gebühren wurden neugestaltet. Zwar wird das Frischwasser 10 % mehr kosten als bisher, dafür aber werden die Abwassergebühren um über 16 % günstiger. Insgesamt haben die Bürgerinnen und Bürger also keine Nachteile aus der Neuberechnung. Die dazugehörigen Satzungen treten am 01.01.2025 in Kraft.