Steingärten in öffentlichen Beeten Verstößt die Stadt gegen Vorschriften?

In Süßen wurden in den letzten Wochen teilweise Beete im öffentlichen Bereich erneuert. Die erste Frage, die einem beim Vorbeilaufen in den Sinn kommt, ist die, ob die Stadtverwaltung gegen Vorschriften des Landes verstößt.

Aber was auf den ersten Blick befremdlich nach sogenannten "Schottergärten" aussieht, für die in Baden-Württemberg seit Juli 2020 ein Verbot gilt, sind in Wirklichkeit ökologisch höchst wertvolle Flächen.

Der steinige Charakter rührt von der Mischung aus nährstoffarmem Zwischenboden und einem mineralischen Anteil her. Dieses Substrat ergibt einen mageren Pflanzenstandort und ermöglicht es deshalb Pflanzen, die sehr trockenheitsverträglich sind, in diesen Beeten gut zu gedeihen. In der Folge wird sich dort eine Vielzahl an Insekten einfinden und sie werden an den üppig blühenden Stauden sehr viel Nahrung finden. Ein weiterer Vorteil dieser Art der Bewirtschaftung ist, dass diese Flächen für unseren Bauhof leichter zu pflegen sind.

So ist es also beileibe gerade nicht so, dass die Stadt gegen Vorschriften verstößt, sondern es ist vielmehr der Wunsch der Verantwortlichen, dass sich diese Flächen hoffentlich zu wertvollen Trittsteinen der Artenvielfalt entwickeln, Fußgänger und Radfahrer erfreuen, zur Insektenbeobachtung einladen und die Süßener Einwohnerschaft dazu animiert wird, ihre Gärten auch insekten- und vogelfreundlich zu gestalten.